Herausforderungen
- Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsausgleiches und Zunahme der Verschuldung des Kantons
- Überregulierung und staatliche Eingriffe in die Privatsphäre und das Unternehmertum
- Unsichere Entwicklung der Steuerbelastung wegen des Haushaltsdefizites
- Drohende Erhöhung von Steuern und Gebühren wegen Zunahme staatlicher Aufgaben und Ausgaben
- Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III
Allgemeine Forderungen
- Kontinuierliche Überprüfung der staatlichen Leistungen und Aufgaben, um mittelfristig den Haushaltsausgleich ohne Steuerfusserhöhung zu erreichen.
- Der Finanzausgleich ist nicht dazu da, die Ressourcen gleichmässig zu verteilen, sondern er soll es den Empfängergemeinden ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen.
- Ein wettbewerbsfähiges kantonales Steuersystem für Private und Unternehmungen führt zu Standortattraktivität und Investitionen.
Konkrete Forderung im Bereich Finanzen und Steuern
- Es ist sicher zu stellen, dass der kantonale Finanzhaushalt mittelfristig ausgeglichen ist, und zwar ohne Steuerhöhungen und höheren Gebühren.
- Die Kosten der Verwaltung sollen gesenkt werden, indem Synergien in Querschnittsfunktionen wie zum Beispiel beim Beschaffungswesen, der IT, im Personalwesen oder beim Immobilienmanagement) genutzt werden. Ebenso fordern wir, dass die Prozesseffizienz gesteigert und die Komplexität der Aufbauorganisation vereinfacht werden.
- Das AAA Rating des Kantons muss beibehalten werden, die Staatsverschuldung darf trotz kontinuierlichen Investitionen in die Infrastruktur nicht zunehmen.
- Wir fordern eine Überprüfung der Ausgleichsfaktoren des kantonalen Finanzausgleiches, aber keine Ausweitung des Finanzausgleichsvolumens.
- Die Standortattraktivität für Unternehmungen, insbesondere für solche mit innovativem Charakter und hoher Wertschöpfung, muss verbessert werden, indem alle Steuerungsinstrumente der USR III genutzt werden. Das Steuersystem muss laufend verbessert werden.
- Das Steuersubstrat für den Kanton Zürich soll erhöht werden, indem die Steuerbelastung für private Haushalte bei Einkommen und Vermögen gesenkt wird.
- Das Verursacher- und Kostendeckungsprinzip bei Gebühren muss konsequent angewendet werden.